Geldanlage aufs Kind oder auf den Namen der Eltern? Was sollte man beachten?
Geht es um die Geldanlage für den Nachwuchs stellt man sich häufig die Frage, ob man die Anlagen bereits auf den Namen des minderjährigen Kindes tätigen soll oder lieber ein eigenes Konto/ Depot auf den eigenen Namen anlegt.
Folgende Dinge gilt es in unseren Augen zu beachten:
Verfügungsberechtigung ab dem Tag der Volljährigkeit
Mit dem 18. Geburtstag verlieren die Eltern jegliche Verfügungsberechtigung über die getätigte Kapitalanlage. Ggf. muss das nun volljährige Kind den Eltern separat eine neue Konto-/Depotvollmacht erteilen. Gerade in jungen Jahren lässt sich oftmals noch nicht abschätzen, ob der Nachwuchs mit 18 bereits in der Lage ist, mit dem Geld eigenständig umzugehen. Hier kann eine gute Finanzbildung, die leider oftmals in den Schulen nicht vermittelt wird, die Grundlage legen.
Freistellungsauftrag über 1.000 Euro des Kindes nutzen
Für die Geldanlage auf den Namen des minderjährigen Kindes spricht, dass auch dieses im Jahr 1.000 Euro an Kapitaleinkünften haben kann, ohne dass auf diese Erträge Steuern bezahlt werden muss (eigener Freistellungsauftrag).
Bafög beantragen trotz Kontoguthaben und Wertpapierdepots? Was zählt alles zum Vermögen und was muss ich angeben?
Angerechnet wird jegliches Barvermögen, Bankguthaben, Wertpapier- und Fondsanlagen, Bausparverträge, Riester-Renten, Beteiligungen, kapitalbildende Versicherungen die auf den Namen des Kindes laufen. Hinzu kommen Bank- und Sparguthaben sowie eigene Immobilien, Wohneigentum oder Grundstücke. Der Wert des eigenen Fahrzeugs wird ebenfalls als Vermögen angerechnet, es sei denn es handelt sich um ein Leasing, bzw. gemietetes Fahrzeug.
Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Freibeträge an Vermögen, über die ein Kind für die Bafög verfügen darf. Hier gab es im Herbst 2022 eine deutliche Anhebung der Freibeträge.
- bis zum Ende des 29. Lebensjahr 15.000 €
- ab dem 30. Lebensjahr 45.000 €
Darüber hinaus gibt es weitere Freibeträge zu beachten was das monatliche Einkommen angeht:
- Freibetrag der Eltern (Monatsgehälter) 2.415 €
- Freibetrag Elternteil alleinstehend 1.605 €
- Freibetrag bei Stiefeltern 805 €
- Freibetrag aus Einkommen (Nebenjob) 520,92 €
- Freibetrag verheiratet zusätzlich 2.300 €
- Freibetrag eigenes Kind zusätzlich je 2.300 €
- Freibetrag Geschwisterkinder 730 €
Der Bafög-Anspruch wird immer auf ein Jahr gerechnet. Wenn man Bafög-Berechtigt ist, sollte man dies fortlaufend in Anspruch nehmen, weil man i.d.R. weniger als die Hälfte der Beträge zurück zahlen muss.
Weitere Informationen zum Thema Bafög bietet die folgende Quelle im Internet:
https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-vermoegensnachweis/
Zudem bietet dieser Bafög-Rechner im Netz eine gute Hilfe:
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Fazit: Diese drei oben aufgeführten Aspekte sollte man berücksichtigen. Ggf. kann es Sinn machen, einen Teil der Gelder bereits auf den Namen des Kindes anzulegen und über die Freibeträge hinausgehende Summen auf den eigenen Namen noch in der Reserve zu haben. Investmentdepots bieten viele der von uns empfohlenen Fondsbanken bis zur Volljährigkeit kostenlos an. Sparpläne sind hier bereits ab monatlich 25 Euro möglich. Zudem könnte auch in jungen Jahren ein Private Equity Sparplan bereits eine gute Ergänzung sein. Von klassischen Sparkonten oder oftmals teuren Versicherungsangeboten (Stichwort: „Biene Maja Police“ – Ausbildungsversicherungen) raten wir ab!
Bildquelle: Dmitry Lobanov auf stock.adobe.com
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