Scheidung: Wohin mit dem Ausgleichswert?
Die Teilung von Vermögen aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen, Rürup- oder Riester-Renten stellt viele Ex-Partner im Scheidungsfall vor Probleme.
Rund 40 % aller Ehen sind heute nach spätestens 25 Jahren wieder geschieden. So lauten die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor wenigen Jahren. In Zeiten von Corona dürfte diese Zahl eher noch gewachsen sein. Nicht immer geschieht dies im Guten und Scheidungsanwälte haben diesbezüglich Hochkonjunktur.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist der Versorgungsausgleich?
Versorgungsausgleich gilt für alle drei Schichten
Fazit zum Thema: Wohin mit dem Ausgleichswert?
Was ist der Versorgungsausgleich?
Im Rahmen der Scheidung müssen alle im gemeinsamen Leben erzielten Dinge wieder auseinander dividiert werden. Dabei geht es nicht nur um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und damit verbundene Unterhaltszahlungen sondern auch um die Aufteilung des Vermögens und die Aufteilung der Altersversorgungsansprüche, die das Ehepaar während der gemeinsamen Ehejahre erworben hat.
Laut Gesetz müssen, sofern es nicht anders in einem Ehevertrag geregelt wurde, Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche oder private Renten fair zwischen beiden Partner aufgeteilt werden. Dieses oft schwierige Auseinanderdividieren und Aufrechnen der jeweils erworbenen Rentenansprüche nennt sich Versorgungsausgleich.
Versorgungsausgleich gilt für alle drei Schichten
Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht im Rahmen der Scheidung automatisch durchgeführt, nachdem beide Partner die während der Ehezeit jeweils aufgebauten Rentenansprüche in den drei Schichten (1 Schicht = gesetzliche Rente oder Basisrente, 2 Schicht = Riester oder Betriebsrenten sowie Versorgungswerke, 3 Schicht = Private Rentenversicherungen) mitgeteilt haben.
Der Versorgungsausgleich hilft üblicherweise dem Partner, der sich während der Ehezeit vorwiegend um die Erziehung der Kinder gekümmert hat und keine großen Rentenansprüche in der Zeit aufbauen konnte. Da hilft es auch nicht, dass inzwischen die Erziehung jedes ab 1993 geborenen Kindes mit 3 Rentenpunkten zu Buche schlägt.
Rechtsfolgen und Durchführung
Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Die Durchführung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, je nachdem, welche Art von Anwartschaften betroffen sind. Zum Beispiel werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung interne Teilungen vorgenommen, während bei betrieblichen oder privaten Versorgungen eine externe Teilung oder ein Wertausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. Die genaue Durchführung und die Auswirkungen hängen von den individuellen Versorgungsarten und -ansprüchen der Ehepartner ab.
Fazit zum Thema: Wohin mit dem Ausgleichswert?
Bei einer Scheidung müssen die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, einschließlich gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge, im Versorgungsausgleich fair zwischen den Ex–Partnern aufgeteilt werden. Dies geschieht automatisch durch das Familiengericht, und es können verschiedene Durchführungsarten, wie interne oder externe Teilungen, zum Einsatz kommen. Es ist wichtig, rechtzeitig geeignete Verträge für die Übertragung von Ausgleichswerten abzuschließen, um gesetzte Fristen einzuhalten und mögliche Nachteile zu vermeiden.
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